Die Steine bzw. Steinmauern entlang des Wegs und beim Brätelplatz sind zu entfernen. Beim Brätelplatz und dem oberen Teil des Wegs (vgl. Fotos Nrn. 14-17 der Gemeinde vom 5. Oktober 2020) ist das Terrain dem umgebenden Terrain anzugleichen. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Rumisberg vom 7. September 2020 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung