Der Weg und Brätelplatz wurden nicht zum Zweck der ökologischen Aufwertung erstellt, sondern dienen den Beschwerdeführenden bzw. Hausbewohnern. Der Umstand, dass nur Jurakalksteine verbaut wurden, die auf dem Grundstück vorgefunden wurden, vermag das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung ebenso wenig zu verdrängen. Es ist Sache der Beschwerdeführenden, für die Steine eine legale Verwendung zu finden, sei es auf ihrem Grundstück oder anderswo.