So hat das Bundesgericht entschieden, dass ein unrechtmässig in der Landwirtschaftszone erstellter Flachteich, in dem sich bereits vom Aussterben bedrohte Tierarten angesiedelt hatten, wieder zurückgebaut werden muss, weil das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiege.43 Im vorliegenden Fall ist die allfällige ökologische Verbesserung nur ein Nebeneffekt: Der Weg und Brätelplatz wurden nicht zum Zweck der ökologischen Aufwertung erstellt, sondern dienen den Beschwerdeführenden bzw. Hausbewohnern.