Da beim Brätelplatz und dem obersten Wegstück ein Geländesprung geschaffen wurde,40 ist es dort ausserdem erforderlich, das Gelände wieder an das umgebende Terrain anzupassen. Die genannten Massnahmen sind ausreichend und geeignet, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Es ist vorliegend nicht erforderlich, den gesamten Weg zu entfernen bzw. auch im unteren Teil des Wegs eine Geländeanpassung vorzunehmen. Die Steinmäuerchen sind dort nicht hoch.41 Werden sie entfernt, wird sich dieser Weg im Verlauf der Zeit von selber an das umgebende Terrain angleichen. Ein Trampelpfad (ohne Terrainveränderung und ohne seitliche Befestigung irgendwelcher Art) ist schliesslich zulässig.