Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist erforderlich, dass beim Weg und beim Brätelplatz die seitlichen Steinmauern entfernt werden. Es genügt nicht, dass die Steine im Verlauf der Zeit durch Pflanzen überdeckt werden und nicht mehr sichtbar sind. Auch die von den Beschwerdeführenden vorgeschlagene Aufschüttung von Humus entlang der Steinmauern wäre nicht ausreichend zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes. Der seitlich befestigte Weg und Brätelplatz würden auch mit diesen Massnahmen in der heutigen Form bestehen bleiben. Da beim Brätelplatz und dem obersten Wegstück ein Geländesprung geschaffen