Bauten, die gestützt auf spezielle gesundheitliche Konstellationen der Eigentümerschaft oder Bewohner bewilligt würden, bestehen lange Zeit weiter, während die Personen wechseln können. In diesem Fall würde eine gestützt auf subjektive Verhältnisse bewilligte Baute oder Anlage ohne Rechtfertigung bestehen bleiben, was dem raumplanerischen Trennungsgrundsatz widersprechen würde.28 Diese strengen Grundsätze gelten selbst bei zonenkonformen Bauten von landwirtschaftlichen Betrieben.29 Erst recht kann bei zonenfremden Bauten und Anlagen kein milderer Massstab angelegt werden.