Der Brätelplatz ist objektiv nicht auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen. Aufenthaltsplätze können und sollen in der Bauzone erstellt werden. Der breite und seitlich befestigte Weg ist zur Pflege des am Hang gelegenen Grundstücks zwar praktisch, aber objektiv gesehen nicht erforderlich. Er erschliesst zudem den ebenfalls nicht standortgebundenen Brätelplatz.