Beschwerdeführenden haben keine Nachweise vorgelegt,16 dass der Weg und Brätelplatz mit befestigten Rändern bereits vor 1971 bestanden haben und solches ergibt sich auch nicht aus den Akten. Nach Angaben der Beschwerdeführenden war der Weg früher ein Kuhweg. Auf den alten, allerdings undatierten Fotos der Gemeinde17 ist nur eine Wiese, aber kein Weg erkennbar. Auch auf den Luftbildern von 1982, 1984 erscheint die Fläche nur als Wiese. Die Bildauflösung ist zwar nicht sehr gut, aber bestehende Wege sind andernorts trotz der groben Körnung erkennbar (so z.B. bei der Parzelle Nr. A.________). Ansatzweise erkennbar ist die heutige Wegführung nur auf der Luftaufnahme von 2013.