Auf der alten, undatierten Foto der Gemeinde ist ersichtlich, dass es etwa in diesem Bereich eine unbewachsene Stelle vor einer Tanne gab, die allerdings ein geneigtes Gelände aufwies. Eine weitere Foto zeigt eine Sitzbank von hinten, für die nach Angaben der Beschwerdeführenden bereits ein Betonfundament erstellt worden war.10 Der Brätelplatz ist heute recht breit, ausgeebnet und talseitig mit einer Steinmauer befestigt.11 Bei einem natürlicherweise ebenen Platz wäre eine solche Stützmauer oder –vorrichtung nicht erforderlich gewesen. Die Terrassierung hebt sich klar vom natürlichen Terrainverlauf ab. Es kann nicht von einem geringfügigen Vorhaben gesprochen werden.