Die Steine bzw. Steinmauern entlang des Wegs und beim Brätelplatz sind zu entfernen. Beim Brätelplatz und dem oberen Teil des Wegs (vgl. Fotos Nrn. 14-17 der Gemeinde vom 5. Oktober 2020) ist das Terrain dem umgebenden Terrain anzugleichen. Die Beteiligten sowie das AGR erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Davon machte das AGR mit Eingabe vom 27. Mai 2021 Gebrauch und hielt an seinem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Die Beschwerdeführenden wehrten sich mit Eingabe vom 29. Mai 2021 gegen den Wiederherstellungsbefehl und gegen die Präzisierung der Wiederherstellungsverfügung. Die Gemeinde reichte keine Stellungnahme ein.