6. Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten Luftaufnahmen der Swisstopo von 1982, 1984, 2013 und 2019 sowie Luftaufnahmen aus dem Geoportal des Kantons Bern und von Google Maps zu. Es teilte den Beteiligten mit, dass aufgrund einer summarischen Beurteilung davon ausgegangen werde, dass für den Weg und dessen frühere Befestigung keine Baubewilligung bestehe. Das Rechtsamt gehe davon aus, dass eine Wiese (ohne Weg mit Randbefestigungen und ohne ausgeebneten und befestigten Brätelplatz) den rechtmässigen Zustand darstelle. Für den Fall einer Abweisung der Beschwerde werde erwogen, die angefochtene Wiederherstellungsverfügung mit folgender Präzisierung zu ergänzen: