4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 21. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 7. September 2020. Die Gebührenzusammenstellung der Gemeinde sei abzulehnen.