1/11 BVD 120/2020/56 3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 7. September 2020 forderte die Gemeinde Rumisberg die Beschwerdeführenden auf, den mit Steinen erstellten Weg sowie den Brätelplatz nördlich des Wohnhauses vollständig zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Zudem drohte sie die Ersatzvornahme an und wies auf mögliche Straffolgen hin.