Sie teilten mit, der Fussweg sei schon bisher vorhanden gewesen und dürfe baubewilligungsfrei instandgesetzt werden. Die kleinen Randbefestigungen seien mit örtlichen Steinen der Parzelle gebaut worden. Der Weg sei für die Bewirtschaftung des steilen Geländes landwirtschaftlich notwendig, damit der Hang ordentlich gemäht und bewirtschaftet werden könne. Die Plattform entspreche dem natürlichen Gelände und könne nicht Gegenstand einer Baubewilligung sein. Die Brätelstelle sei nicht befestigt und bestehe aus einigen örtlichen Steinen als Randbegrenzung.