2. Die Gemeinde stellte im Jahr 2020 fest, dass die Beschwerdeführenden im Begriffe waren, im oberen Teil ihres Grundstücks (Landwirtschaftszone) einen mit niedrigen Steinmauern eingefassten Weg zu erstellen, der zu einem als Plattform ausgebildeten Brätelplatz führt. Mit Schreiben vom 30. Juli 2020 eröffnete die Gemeinde ein baupolizeiliches Verfahren und wies die Beschwerdeführenden auf die Baubewilligungspflicht dieser Arbeiten hin. Die Beschwerdeführenden bestritten die Baubewilligungspflicht mit Schreiben vom 3. August 2020. Sie teilten mit, der Fussweg sei schon bisher vorhanden gewesen und dürfe baubewilligungsfrei instandgesetzt werden.