13/16 BVD 120/2020/55 möglich. Im vorliegenden Verfahren sind diesbezügliche Rügen nicht zu hören. Der Eventualantrag auf Einholung einer weiteren Kostenschätzung ist abzuweisen. c) Auf die Beschwerde ist einzutreten, soweit der Beschwerdeführer die Unverhältnismässigkeit der angeordneten Ersatzvornahmemassnahmen geltend macht. Die entsprechenden Rügen wurden, soweit der Beschwerdeführer sie substantiiert begründet, in Erwägung 5 hiervor behandelt. 8. Ergebnis und Kosten