Im letzteren Fall sind der oder die Standorte auf einem Situationsplan zu bezeichnen, es ist deren Grösse anzugeben und durch einen Ingenieur bestätigen zu lassen, dass die Güllegrube(n) dicht ist bzw. sind und den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung entsprechen. Diese Bestätigung muss auch für die Anlage auf Parzelle Nr. E.________ beigebracht werden (Dispositivziffer 4 der Wiederherstellungsverfügung vom 30. Juni 2020). Eine Liste der zugelassenen Unternehmen für die Kontrolle bestehender Hofdüngeranlagen wurde mit der Verfügung zugestellt.