Nebst der Möglichkeit, ein Baugesuch für eine genügend dimensionierte Jauchegrube mit Mistplatz einzureichen und diese nach Erteilung der Baubewilligung unverzüglich zu erstellen, könne der Beschwerdeführer alternativ innert der Rechtsmittelfrist ein gültiges Vertragswerk einreichen, wonach ihm der erforderliche Stapelraum für Jauche und Mist an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt wird. Im letzteren Fall sind der oder die Standorte auf einem Situationsplan zu bezeichnen, es ist deren Grösse anzugeben und durch einen Ingenieur bestätigen zu lassen, dass die Güllegrube(n) dicht ist bzw. sind und den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung entsprechen.