c) Nicht zu hören ist demnach das Argument, mit dem Miststock des Beschwerdeführers sei alles in Ordnung.14 Ob und welche Massnahmen diesbezüglich zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands getroffen werden müssen, wurde mit der Verfügung vom 30. Juni 2020 rechtskräftig entschieden. Die dort angeordneten Massnahmen sind verbindlich; sie können im vorliegenden Verfahren nicht mehr angefochten werden.