9. Gegen die Verfügung vom 21. August 2020 betreffend die Parzelle Nr. E.________ reichte der Beschwerdeführer am 18. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 21. August 2020 sei aufzuheben und die Sache an die Gemeinde zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei bei einem unabhängigen Unternehmen eine Kostenschätzung für die Räumung einzuholen. 3. Eventualiter seien die Fristen angemessen zu erstrecken: a) Mit der Ersatzvornahme könne am 1. Juli 2021 begonnen werden; b) Der Zugang für die Ersatzvornahme sei ab dem 1. Juli 2021 zu gewähren;