8. Mit Schreiben vom 31. August 2020 teilte der inzwischen anwaltlich vertretene Beschwerdeführer der Gemeinde mit, dass er die verlangten Massnahmen auf Parzelle Nr. D.________/L.________ (recte: H.________), wofür die Gemeinde am 20. August 2020 ebenfalls eine Ersatzvornahmeverfügung erlassen hatte,5 selber vornehmen werde.