45 Abs. 3 BauG). 6. Falls du wünschst, dass die Container und die Pferdeboxen an einen bestimmten und hierzu bewilligten Ort gebracht werden, kannst du deinen Wunsch der Bauverwaltung Meiringen bis am Freitag, 16.10.2020 mitteilen. Allenfalls entstehende Mehrkosten gehen zu Deinen Lasten. 7. Es steht dir frei, bis am Samstag, 17.10.2020 die in der Verfügung vom 30.06.2020 verlangten Massnahmen noch selber vorzunehmen. In diesem Fall bitten wir dich um sofortige Mitteilung an die Bauverwaltung Meiringen.