Für das Abholen der Fahrzeuge gilt eine 10-tägige Frist ab Voranmeldung bei der Bauverwaltung Meiringen. Nach Ablauf eines Jahres gehen die Fahrzeuge, Anhänger, Traktoren etc. ins Eigentum der Gemeinde über. Sie ist danach ermächtigt diese zu veräussern oder in Gemeindegebrauch zu überführen. 4 Vorakten pag. 22 4/16 BVD 120/2020/55