Fahrzeuge, Anhänger, Traktoren[,] Jauchefässer und dergleichen abzustellen, bis hierzu eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Ausserhalb des Gebäudes G.________strasse aufgestellte Fahrzeuge werden durch eine von der Gemeinde beauftragte Firma abtransportiert und auf gemeindeeigenem Areal für die Dauer eines Jahres zwischengelagert. Es steht dir frei, die Fahrzeuge während dieser Zeit zu veräussern oder nach Vorweisen einer rechtskräftigen Baubewilligung für das Aufstellen an einem dazu bewilligten Ort wieder abzuholen und dort zu parkieren. Für das Abholen der Fahrzeuge gilt eine 10-tägige Frist ab Voranmeldung bei der Bauverwaltung Meiringen.