7. Mit Verfügung vom 21. August 2020 kündigte die Gemeinde Meiringen dem Beschwerdeführer an: 1. "Die Gemeinde wird am Dienstag, 20.10.2020 mit der Ersatzvornahme beginnen, d.h. durch die von der Gemeinde beauftragte Firma J.________ AG a.) den metallgrauen Container im Strassenabstandsbereich, b.) die weisse Baustellenbaracke mit Kleinstauslauf im Strassenbereich, c.) den braunen Baucontainer mit Kleinstauslauf, d.) die Pferdeboxen, e.) den weissen Container zwischen Gebäude und Pferdeboxen, vom Grundstück E.________ entfernen und auf gemeindeeigenem Areal für die Dauer eines Jahres zwischen[lagern].