_ könne ein solches Baugesuch nicht bewilligt werden. Der Beschwerdeführer könne der Gemeinde alternativ innert der Rechtsmittelfrist der Verfügung ein gültiges Vertragswerk zustellen, wonach ihm der erforderliche Stapelraum für Jauche und Mist für die Grösse seines Betriebes zur Verfügung gestellt werde. Diesfalls sei der entsprechende Standort auf einem Situationsplan zu bezeichnen, die Grösse der Güllegrube(n) sei anzugeben und es sei durch einen Ingenieur bestätigen zu lassen, dass die Güllegrube(n) dicht sei(en) und den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung entspreche(n). Auch für die bestehende Anlage auf Parzelle Nr. E.________ sei diese Bestätigung beizubringen.