Bergzone 1). Das Manko an Güllelagerraum, welches das AWA aufgrund der GELAN-Datenbank festgestellt habe, sei zu beheben. Der Beschwerdeführer habe innert der Rechtsmittelfrist der Verfügung für das Erstellen einer entsprechend grossen Jauchegrube mit Mistplatz ein Baugesuch einzureichen und nach erteilter Baubewilligung unverzüglich den erforderlichen Stapelraum zu erstellen. Auf Parzelle Nr. E.________ (ZPP Q.________) oder auf Parzelle Nr. D.________ im Bereich der ZPP P.________ könne ein solches Baugesuch nicht bewilligt werden.