4. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 30. Juni 2020 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer nach vorgängiger Gewährung des rechtlichen Gehörs auf, bis am 15. August 2020 die widerrechtlich auf Parzelle Nr. D.________ (projektiert Nr. H.________) abgestellten Fahrzeuge inklusive Anhänger auf eine hierzu bewilligte und korrekt entwässerte Fläche umzuparkieren. Sie wies auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.