3. Mit Schreiben vom 16. Juli 2019 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, es seien Reklamationen von Nachbarn seines landwirtschaftlichen Betriebs eingegangen, wonach von seinem Grundstück Rattenschwanzlarven in grossen Mengen ausschlüpften und in die Nachbarschaft auswanderten. Eine von der Gemeinde beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma habe die Situation bei den Nachbarn vor Ort beurteilt und bestätigt, dass die Rattenschwanzlarven vom Grundstück des Beschwerdeführers zugewandert seien. Die Gemeinde forderte den Beschwerdeführer auf, die Rattenschwanzlarven regelmässig zu bekämpfen.