2. Am 5. Januar 2018 erhielt die Gemeinde eine Anzeige, wonach der Beschwerdeführer auf der Parzelle Nr. I.________ (im Eigentum der Bäuertgemeinde Meiringen) Hofdünger ausgebracht habe. Auch beim AWA gingen erneut Reklamationen ein. Im April 2019 reichte ein Anzeiger beim AWA Fotografien der Situation im Frühjahr 2019 ein, welche das AWA der Gemeinde weiterleitete.