Die Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. E.________ gehört gemäss dem Grundstücksinformationssystem Grudis Frau F.________ zu Alleineigentum. Die Parzelle befindet sich im Bereich der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Q.________. Die Parzelle Nr. D.________ gehört dem Beschwerdeführer. Sie liegt teils in der Landwirtschaftszone, teils in der ZPP P.________ Gemäss den Informationen im Geoportal3 ist die Abtrennung des in der ZPP P.________ gelegenen Parzellenteils (neu Parzelle Nr. H.________) projektiert.