nicht mehr stapelbares Mistwasser und Gülle in das umliegende Weideland und gefährde das Grundwasser. Der Mistplatz weise keine Randbordüren auf, welche verhinderten, dass das anfallende Mistwasser in das angrenzende Land abfliesse. Sämtliche anfallenden Abwässer von Mistplätzen, Laufhöfen und Waschplätzen müssten in eine genügend gross dimensionierte Güllegrube abgeleitet werden.