1. Mit Schreiben vom 30. November 2017 teilte die Gemeinde Meiringen dem Beschwerdeführer mit, dass ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet werde. Das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) habe Anzeigen erhalten, wonach beim Betrieb des Beschwerdeführers zu wenig Güllelagerraum bestehe. Die GELAN1-Datenbank weise für den Betrieb ein Manko an Güllelagerraum aus. Infolgedessen fliesse bei gefüllter Güllegrube beim Ökonomiegebäude auf Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. E.________ nicht mehr stapelbares Mistwasser und Gülle in das umliegende Weideland und gefährde das Grundwasser.