Gemäss dem eingereichten Plan betraf dies die Fläche, welche die Gemeinde 2016 befristet als Parkplatz bewilligt hatte sowie eine weitere Fläche von ca. 830 m2. Dieses bewilligte die Gemeinde am 9. Juli 2019 insbesondere mit der Auflage, dass die abgestellten Fahrzeuge immatrikuliert und in fahrtüchtigem Zustand (keine Reparaturfahrzeuge) sein müssen und befristete die Bewilligung bis zur Genehmigung der ZPP. Weiter seien 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 47 N. 6 mit weiteren Hinweisen 20 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 46 N. 8