bewilligte die Gemeinde für maximal zwei Jahre das Gesuch Nr. 05/16 für eine Erweiterung der Parkplätze für 30 Personenwagen. Sie verlangte, dass bei den abgestellten Fahrzeugen eine Kopie des Fahrzeugausweises sichtbar abgelegt werde. Mit Baugesuch vom 4. April 2019 beantragte der Beschwerdeführer das Erstellen von Abstellplätzen für Fahrzeuge und für die Lagerung von Material. Gemäss dem eingereichten Plan betraf dies die Fläche, welche die Gemeinde 2016 befristet als Parkplatz bewilligt hatte sowie eine weitere Fläche von ca. 830