Am 7. März 2011 bewilligte die Gemeinde aufgrund der nächsten Ortsplanungsrevision auf Zusehen hin die Umnutzung des Teilstücks von 6 m auf 30 m als Parkplatz. Dabei verfügte sie, dass die Fläche nicht als allgemeiner Lagerplatz, sondern nur für das Parkieren von 10 Fahrzeugen genutzt werden dürfe. Die Fahrzeuge müssten geprüft und fahrtüchtig sein und es sei eine Kopie des Fahrzeugausweises hinter die Windschutzscheibe zu legen. Ein weiteres Baugesuch (Nr. 12/2012) für eine weitergehende Umnutzung blieb unerledigt bzw. bezeichnet die Gemeinde als zurückgezogen. Die Gemeinde begründet dies mit fehlenden Angaben des Beschwerdeführers zur konkreten Nutzung. Mit Bauentscheid vom 14. Juli 2016