b) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Gemeinde begründe nicht, wieso sie verfügte, dass alle Deponien auf der übrigen Parzellenfläche zu entfernen seien. Zudem bestimme sie nicht, um welche konkreten Deponien (Ort, Lager, Material) es sich dabei handle. Nachdem die Sägerei seit 2006 eingestellt sei, gebe es logischerweise überhaupt kein Material mehr, das "zur Sägerei" gehöre. Nach dem Verfügungstext müsste daher alles, was sich nicht auf der bewilligten Parkplatzfläche befinde, geräumt werden, was unsinnig sei.