a) Mit der angefochtenen Verfügung ordnet die Gemeinde zudem in Ziffer 2 Lemma 2 für die Parzelle Nr. J.________ an, nicht zur Sägerei gehörende Fahrzeuge und übriges Material, welches nicht zur Sägerei gehöre, ausschliesslich auf dem Parkplatz abzustellen. Alle Deponien auf der übrigen Parzellenfläche seien zu entfernen.