Es ist nicht belegt, dass die Gemeinde diesen Nutzer in das Verfahren miteinbezogen hat. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens hat sie dies nachzuholen, den Nutzer also in das Verfahren miteinzubeziehen und ihm sämtliche Parteirechte zu gewähren.18 Die Gemeinde wird die notwendigen Abklärungen treffen und allfällige Wiederherstellungsmassnahmen verfügen müssen. Zusammen mit dieser Verfügung hat sie ihre Kosten gesamthaft neu zu verlegen, da mit dem vorliegenden Entscheid auch die Auferlegung der bisherigen Kosten aufgehoben wird. 4. Wiederherstellung auf Parzelle J.________, übrige Parzellenfläche (nicht Park- oder Lagerplatz)