Hier wäre die Wiederherstellungsanordnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs innert 30 Tagen zu versehen. Ein entsprechendes Baugesuch müsste den aktenkundigen Anliegen des Gewässerschutzes (insbesondere keine Unfall- bzw. Reparaturfahrzeuge)14 und der Verkehrssicherheit (Verkehrskonzept)15 Rechnung tragen.