Der Erlass einer kostenpflichtigen Wiederherstellungsverfügung bedingt jedoch, dass ein rechtswidriger Zustand besteht und im Bestreitungsfall nachgewiesen wird, die Verstösse gegen den bewilligten Zustand also im Einzelnen dokumentiert werden. Der Hinweis auf eine allfällige andere künftige Nutzung genügt nicht. Die Gemeinde belegt ihre Behauptung, dass auf den Parzellen Fahrzeuge ohne Nummernschilder stehen, nicht. Der Beschwerdeführer bestreitet dies. Es ist somit nicht erwiesen, dass der Beschwerdeführer gegen die Auflagen auf der Parzelle J.________ verstösst. In Bezug auf Parzelle A.______