e) Da die Auflagen/Bedingungen bezüglich dem Zustand der Fahrzeuge bzw. zur Hinterlegung einer Kopie des Fahrzeugausweises rechtskräftig und weder Nichtigkeitsgründe, eine Verletzung unverzichtbarer und unverjährbarer Verfassungsrechte noch ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens geltend gemacht werden oder ersichtlich sind, kann deren Einhaltung in einem Wiederherstellungsverfahren verlangt werden. Der Erlass einer kostenpflichtigen Wiederherstellungsverfügung bedingt jedoch, dass ein rechtswidriger Zustand besteht und im Bestreitungsfall nachgewiesen wird, die Verstösse gegen den bewilligten Zustand also im Einzelnen dokumentiert werden.