3. Wiederherstellung Fahrzeuge / Nutzung auf Parzelle A.________ sowie dem Parkplatz auf Parzelle J.________ a) Mit der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung verpflichtet die Gemeinde den Beschwerdeführer, die Parzellen A.________ und J.________ bis zum 31. Oktober 2020 von sämtlichen nicht zulässigen Fahrzeugen zu räumen resp. für die rechtmässige Nutzung gemäss Baubewilligung vom 14. Oktober 2008 bzw. 9. Juli 2019 zu sorgen: Auf Parzelle A.________ also weder mehr als 60 Motorfahrzeuge und Anhänger noch Altfahrzeuge abzustellen und bei Fahrzeugen ohne Kontrollschilder eine Kopie des Fahrzeugausweises hinter die