29 Bau- und Landschaftspflegereglement der Einwohnergemeinde Schwadernau von 1996) und eine Nutzung von einem anderen Betrieb nicht der in dieser Zone zugelassenen Nutzung entspricht.10 Zudem hat die Gemeinde in ihrem Bauentscheid als Bedingung und Auflage festgehalten, dass Fahrzeuge und übriges Material, welches nicht zur Sägerei gehört, ausschliesslich auf dem Parkplatz abgestellt werden darf und die Deponien auf der übrigen Parzellenfläche zu entfernen sind. Damit hat sie entschieden, dass die Erteilung der Ausnahmebewilligung nur unter der Auflage erfolgt, dass die übrige Parzellenfläche nicht als nicht zonenkonformer Lager- bzw. Parkplatz benutzt wird.