ausgeschiedene Flächen der Parzelle J.________ als Park- oder Lagerplatz zu benützen. Die rechtskräftigen Auflagen/Bedingungen verpflichten den Beschwerdeführer, keine Altfahrzeuge abzustellen und bei Fahrzeugen ohne Kontrollschilder eine Kopie des Fahrzeugausweises hinter die Windschutzscheibe zu legen (Parzelle Nr. A.________) bzw. nur Fahrzeuge abzustellen, die immatrikuliert und in fahrtüchtigem Zustand (keine Reparaturfahrzeuge) sind (Parzelle Nr. J.___