Die Erweiterung der Parkplatzfläche bzw. den zusätzlichen Lagerplatz auf zwei ausgeschiedenen Flächen auf der Parzelle J.________ bewilligte die Gemeinde am 9. Juli 2019 insbesondere mit der Auflage, dass die abgestellten Fahrzeuge immatrikuliert und in fahrtüchtigem Zustand (keine Reparaturfahrzeuge) sein müssen. Weiter verfügte die Gemeinde als Auflage/Bedingung, dass Fahrzeuge und übriges Material, welches nicht zur Sägerei gehöre, ausschliesslich auf dem Parkplatz abgestellt werden darf. Alle Deponien auf der übrigen Parzellenfläche seien zu entfernen.