a) Bezüglich der Parzelle A.________ bewilligte die Gemeinde mit Baubewilligung vom 14. Oktober 2008 die Nutzung als Parkplatz für bis 60 Motorfahrzeuge und Anhänger und verfügte aufgrund der durchgeführten Einspracheverhandlung als Bedingung, dass keine Altfahrzeuge abgestellt werden dürfen und bei Fahrzeugen ohne Kontrollschilder eine Kopie des Fahrzeugausweises hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Die Erweiterung der Parkplatzfläche bzw. den zusätzlichen Lagerplatz auf zwei ausgeschiedenen Flächen auf der Parzelle J.______