4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte eine Vernehmlassung und – unter mehreren Malen – Vorakten ein. Es teilte den Parteien zudem mit, dass es im Falle der Abweisung der Beschwerde von Amtes wegen den Kanzleifehler im Dispositiv des angefochtenen Entscheids (Parzelle I.________ statt J.________) korrigieren werde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten