Strafandrohung] 4. Die Wiederherstellungsverfügung wird aufgeschoben, wenn innert 30 Tagen seit Eröffnung ein nachträgliches Baugesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG). 5. [Kosten] 6. [Rechtsmittelbelehrung] 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführ am 18. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Wiederherstellungsverfügung vom 18.08.2020 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei zu Lasten der Beschwerdegegnerin eine angemessene Entschädigung zuzusprechen.