__ bis zum 31. Oktober 2020 von sämtlichen nicht zulässigen Fahrzeugen und übrigem Material zu räumen resp. für die rechtmässige Nutzung gemäss Baubewilligung vom 09.07.2019 zu sorgen, das heisst - Die Fahrzeuge, welche abgestellt werden, müssen immatrikuliert und in einem fahrtüchtigen Zustand sein (keine Reparaturfahrzeuge). - Fahrzeuge und übriges Material, welche nicht zur Sägerei gehört, darf ausschliesslich auf dem Parkplatz abgestellt werden. Alle Deponien auf der übrigen Parzellenfläche sind zu entfernen. 3. [Strafandrohung] 4.